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Private Krankenversicherung


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Private Krankenversicherung

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Mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung kann eine Menge Geld eingespart werden. Ein Vergleich lohnt auf jeden Fall!

Wer ein Gehalt hat, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt und gesund ist, kann sich privat versichern. Die private Krankenversicherung kann je nach persönlichen Ansprüchen Geld sparen oder die Leistungen der Versicherung deutlich verbessern. Die Versicherungsunternehmen bieten eine Vielfalt an Tarifen an. Als Privatversicherter haben Sie viele Möglichkeiten den Versicherungsschutz auf Ihre Ansprüche abzustimmen. Vergleichen Sie deswegen nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen.



Unterschiede gesetzlich/privat

1. Der Preis
Bei der GKV richtet sich der Preis nach dem Einkommen und seit 2009 nach dem einheitlichen Beitragssatz ( 14,9% Stand 2010). Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten, egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche.

Bei der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 150 € - 200 € pro Monat.
Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch nicht mehr als max. 268,28 Euro monatlich für das Jahr 2009 (Krankenversicherung und 35,83 Euro Pflegeversicherung)

2. Die Leistung

  • Die PKV bietet die Chance, im Krankheitsfall die beste medizinische Versorgung mit den neuesten Behandlungsmethoden bereitzustellen.
  • Die Leistungen der GKV sind relativ identisch, ein Leistungsvergleich ist sehr schwierig. Jeder Versicherte einer GKV hat unabhängig vom Beitrag den gleichen Versicherungsschutz.
  • In der PKV sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann. Innerhalb der PKV unterscheiden sich nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen der einzelnen Anbieter.
  • In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen.
  • Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten.

Die Form der Abrechnungen anfallender Arztkosten ist unterschiedlich. Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.

Gesetzliche Kassen

Mit der Gesundheitsreform 2009 wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% eingeführt, der für alle Krankenkassen gilt. Noch ist offen, ob und welche Krankenkassen weitere Zuzahlungen verlangen werden oder Rückerstattungen vornehmen.

In den Gesundheitsfonds fließen Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Steuermittel. Die Krankenkassen erhalten pro Versicherten eine pauschale Zuweisung.

Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Angestellte, die jährlich unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen (in Ost- und Westdeutschland) sind versicherungspflichtig und müssen sich gesetzlich krankenversichern. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Pflichtgrenze versicherungsfrei waren, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in West und Ost.

Die aktuellen Grenzen zur Krankenversicherung
 

Jahr 2009 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600,00 € 4.050,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 44.100,00 € 3.675,00 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 44.100,00 € 3.675,00 €
Jahr 2010 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.950,00 € 4.162,50 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 45.000,00 € 3.750,00 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 45.000,00 € 3.750,00 €



Bezieher von Arbeitslosengeld sind ebenfalls pflichtversichert. Arbeitslose, die im letzten Arbeitsverhältnis privat versichert waren, können unter Umständen privat versichert bleiben.

Wer ist von der Versicherungspflicht befreit?
Ab 01.01.2009 gilt in Deutschland für alle die Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Wer ab diesem Zeitpunkt weder eine private noch ein gesetzliche Krankenversicherung hat, riskiert ein Bußgeld. Um allen Bürgern eine Möglichkeit zur Versicherung zu geben, haben auch die privaten Krankenversicherungen Auflagen erhalten. Sie müssen jeden Antragsteller ohne Risikoprüfung aufnehmen, allerdings nur in den so genannten Basistarif, der eine medizinische Grundversorgung gewährleistet und sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert. Der momentan angebotene Standardtarif der PKV wird entsprechend in den Basistarif überführt.

 ino24 informiert:


WICHTIGE ÄNDERUNG 2007:
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 eine Wettbewerbsstärkungsmaßnahme für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Seit dem 1. Februar 2007 gilt eine Wechselbeschränkung auf drei Jahre. Wer in die Private Krankenversicherung wechseln möchte, muss nicht nur beim Einkommen die Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschreiten, sondern auch in den vorherigen drei Jahren diese Grenze bereits überschritten haben.

Wie kann ich mich versichern?

  • Selbständige mit Ausnahme von Landwirten und Künstlern können sich unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichern. Sie müssen sich aber versichern.
  • Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Personengruppe kann ihre Versorgung durch eine private Zusatzversicherung aufwerten.
  • Angestellte, die über der Jahresentgeltdgrenze pro Jahr verdienen können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.

Was ist für wen sinnvoll?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, das System zu wählen.
 

  • Beitrag
    Mit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder.
  • Leistung
    In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen.

 ino24-Tipp

Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein. Ein Selbständiger, der länger krank ist, weil er nicht die bestmögliche Therapie in Anspruch nehmen kann, hat sicher falsch gehandelt.

Wie kann ich wechseln?

  • Nach einer Beitragserhöhung besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder. Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer günstigeren Kasse wechseln und darüber hinaus eine Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die Standards der GKV zu erhalten.

    Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten.
    Beispiel: Am 15.6. wird gekündigt. Versicherungsbeginn beim neuen Versicherer ist dann der 1.9.
  • Private Krankenversicherung
    Bei den privat Versicherten richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.

 ino24-Tipp


Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt. Es kann Ihnen sonst passieren, dass Sie beim derzeitigen Versicherer gekündigt haben und ein anderer Versicherer sie nicht aufnimmt.

Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung?

Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er zahlt jedoch nicht mehr, als für die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) max. 268,28 Euro monatlich für das Jahr 2009 (Krankenversicherung und 35,83 Euro Pflegeversicherung).

Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Gesetzlich Versicherte müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen.

Welche Beitragserhöhungen sind zu erwarten?

Auf Preissteigerungen müssen sich alle einstellen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten für die medizinische Versorgung immer weiter steigen. Die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben und demzufolge länger medizinisch versorgt werden müssen, treibt die Kosten weiter nach oben.

Betrachtet man den Beitragsverlauf der letzten 20 Jahre, so sind die Beitragssteigerungen der privaten (PKV) und der gesetzlichen (GKV) Krankenversicherung auf ungefähr gleichem Niveau. Die durchschnittliche jährliche Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherer betrug in den vergangenen 15 Jahren 4,94%. Wer als besser verdienender Angestellter stattdessen freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse geblieben ist, dem wurden im selben Zeitraum jährlich rund 3,95% pro Jahr mehr für die Gesundheitserhaltung aus der Tasche gezogen. Zu beachten ist hierbei, dass die GKV in diesem Zeitraum erhebliche Leistungskürzungen eingeführt hat.

Steigende Beiträge im Alter?

Im Gesundheitswesen droht eine Explosion der Beiträge. Nach Expertenansicht könnte der GKV-Beitrag langfristig auf 30% steigen.

Hintergrund ist ein Urteil des EuGH vom Oktober 2000. Danach müssen die Bereitschaftsdienste der Krankenhäuser künftig als Arbeitszeit gewertet werden. Hierdurch würden Mehrkosten von ca. 1 Mrd. € pro Jahr anfallen.

Experten warnten bei einer Tagung der Enquete-Kommission zum Thema "Demographischer Wandel" vor einer massiven Verschärfung der Finanznöte der Kassen. Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen, mitverursacht durch die immer bessere medizinische Versorgung, drohe der Beitrag nach Expertenansicht gewaltig nach oben zu klettern. Beitragssätze könnten von derzeit 13,5% auf 20% oder gar 30% ansteigen.

Wie lange der einheitliche Beitragssatz von 15,5% stabil bleibt ist allerdings offen. Für das Jahr 2009 wird der Staat vier Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds legen. Es ist geplant diesen Betrag jährlich um 1,5 Milliarden anzuheben.

Was tun die Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter?

Die gesetzlichen Kassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung derzeit nicht, da Sie nach dem Umlageverfahren arbeiten.

Die privaten Kassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer Kalkulation. Weil Senioren mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile der Versichertenbeiträge in sogenannten Altersrückstellungen verzinslich angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um stark steigende Prämien zu vermeiden.

Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr zum Einfrieren der monatlichen Beiträge eingesetzt.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst bezahlt wird. Es gibt Tarife mit einer SB nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum gilt die SB insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär).

Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, d.h. Erstattung 100% seiner Rechnungen. Meistens lohnen sich aber Tarife ohne SB nicht, da Tarife mit SB unterm Strich eigentlich immer günstiger sind.

Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung:



Gesellschaft
Selbstbeteiligung Monatlicher Beitrag Monatlicher effektiver Beitrag Jährliche Ersparnis
Krankonia

Keine

340 €

340 €

Keine

Krankonia

750 €

234 €

296 €

558 €

Gesundia

Keine

354 €

354 €

Keine

Gesundia

1.500 €

189 €

314 €

480 €

Perfecta

2.250 €

64 €

293 €

1.360 €

Erklärung effektiver Beitrag: Monatsbeitrag + jährliche Selbstbeteiligung geteilt durch 12 Monate

Unser Tipp:


Die hier rot dargestellten Ersparnisse würden den für Sie schlechtesten Fall darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung, so ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Selbstbeteiligung der Einsparung hinzu zu rechnen.

Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder.

Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes Leistungsverhalten.

Da diese Tarife eine geringere Schadenhäufigkeit haben, sind sie deshalb deutlich billiger.

Welche Regeln gelten beim Abschluß?

Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift annehmen. Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.

Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden

Gesundheitsprüfung

Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag sogar ablehnen.

Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

"Einmal Privat, immer Privat", ein Satz der so nicht ganz stimmt.

Angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren

  • Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze, so sind Sie wieder versicherungspflichtig und müssen in die Gesetzliche zurück.
  • Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie in der Regel ebenfalls wieder in die Gesetzliche zurück.


Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private.

Personen über 55 Jahren

  • Sinkt Ihre Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestellenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig waren.

Selbständige

  • Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist der Wechsel in die GKV möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.B. nach Beginn des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen.


Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen.

Private Krankenversicherung Muster-Vergleichsergebnis

 
Filtern Sie die Angebote nach den Leistungsmerkmalen, die Ihnen besonders wichtig sind.
Stichwort Leistungsmerkmal  wichtig 
Ambulante Psychotherapie Leistungsanspruch ohne vorherige Genehmigung und ohne Begrenzung der Sitzungenen für ambulante Psychotherapie.
Arzthonorare Privatarzt (GOÄ) Leistung über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus bei stationärer Behandlung.
Arzthonorare ambulant (GOÄ) Leistung über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus bei ambulanter Behandlung.
Fachärzte Dürfen Fachärzte, ohne Leistungskürzung, unmittelbar in Anspruch genommen werden?
Keine Begrenzung im Zahnbereich Keine Summenbegrenzung für Zahnbehandlung (ZB), Zahnersatz (ZE), Kieferorthopädie (K).
   (Bitte bis zu 3 Anbieter auswählen.)
 
Gesellschaft
Tarif
Stand
Jährlicher
Selbstbehalt (SB)
Monatlicher
Beitrag
HanseMerkur KVE 1/2010 600,00 € 215,83 €
HanseMerkur KVE+KKEH 1/2010 600,00 € 220,45 €
HanseMerkur KVE+VKEH 1/2010 600,00 € 228,60 €
HUK-COBURG Select 5/2009 600,00 € 248,82 €
Universa intro/Privat 1/2010 600,00 € 264,34 €
CENTRAL vario 2 7/2009 600,00 € 275,52 €
DKV BestMed BM3 1/2009 600,00 € 278,17 €
VICTORIA MedKompakt 3 1/2009 600,00 € 280,75 €
HALLESCHE Primo 1/2010 600,00 € 281,20 €
Gothaer KV MediStart SB 1/2010 480,00 € 282,44 €
Gothaer KV MStart SB+Nat 1/2010 480,00 € 293,85 €
CENTRAL CV3H 1/2010 500,04 € 294,76 €
ARAG K 1/2010 600,00 € 307,88 €
Württembergische EKN 1/2010 600,00 € 308,25 €
SIGNAL IDUNA Komfort 1/2009 480,00 € 319,04 €
CENTRAL vario 4 7/2009 600,00 € 321,64 €
HUK-COBURG A 3/2010 600,00 € 322,11 €
Allianz Krankenvers. AM-Plus P 1/2010 500,04 € 322,15 €
NÜRNBERGER TOP 1/2010 306,00 € 324,78 €
Gothaer KV MediStart BO 1/2010   326,44 €
R+V AGIL comfort 1/2010 480,00 € 327,07 €
LVM AP 1/2010 300,00 € 329,07 €
Gothaer KV MediVita 1/2009 249,96 € 329,08 €
AXA VITAL-N 1/2010 600,00 € 329,86 €
CENTRAL vario 3 7/2009 600,00 € 330,36 €
Gothaer KV MStart BO+Nat 1/2010   337,85 €
Gothaer KV MVita+Nat 1/2009 249,96 € 340,49 €
DKV K2B 1/2010 519,96 € 343,01 €
UNION GesPriv 1/2009 300,00 € 344,47 €
CENTRAL CVP 1/2010 500,04 € 349,67 €
MÜNCHENER V. BC 1/2010 480,00 € 349,70 €
NÜRNBERGER TOPH 1/2010 306,00 € 349,90 €
Allianz Krankenvers. AM-Plus 1/2010 500,04 € 352,13 €
DKV BestMed BM4 1/2009 399,96 € 358,30 €
MÜNCHENER V. BC-ADVANCE+ 1/2010 480,00 € 358,73 €
Deutscher Ring Esprit 1/2009 450,00 € 359,34 €
VICTORIA MedKomfort 1/2009 399,96 € 360,32 €
CENTRAL comfort 1/2010 300,00 € 367,33 €
HALLESCHE NK 1/2010 600,00 € 372,87 €
INTER CLL 4/2010 600,00 € 380,59 €
UNION Optimal 5/2010 600,00 € 380,81 €
VGH-Provinzial VKn 1/2010 270,00 € 388,60 €
UNION Opt+ 5/2010 600,00 € 393,50 €
SIGNAL IDUNA EXKLUSIV 7/2009 480,00 € 394,38 €
Barmenia VC 1/2010 360,00 € 395,50 €
LVM A 1/2010 560,04 € 397,55 €
CENTRAL vario 6 7/2009 600,00 € 398,18 €
ALTE OLDENBURGER A 1/2010 450,00 € 398,81 €
SIGNAL IDUNA Komfort+ 1/2009 480,00 € 399,31 €
Württembergische KN 1/2010 600,00 € 400,66 €
Debeka PN+PNZ 1/2010 399,96 € 403,86 €
HanseMerkur KV 1/2010 500,04 € 404,92 €
Debeka PN+PNE 1/2010 399,96 € 408,03 €
HanseMerkur KV+KKE 1/2010 500,04 € 409,54 €
CONCORDIA AV 1/2010 600,00 € 409,99 €
Deutscher Ring Comfort+ 1/2010 540,00 € 410,76 €
Barmenia VCN 1/2010 360,00 € 411,04 €
HALLESCHE AV 1/2010 500,04 € 414,60 €
HanseMerkur KV+VKE 1/2010 500,04 € 415,03 €
MÜNCHENER V. BC-CLASSIC 1/2010   416,69 €
CONCORDIA AV+VV PLUS 1/2010 600,00 € 421,79 €
R+V AGIL premium 1/2010 480,00 € 422,65 €
Landeskrankenhilfe 100 1/2010 579,96 € 423,62 €
Mannheimer P- PRO 1/2010 600,00 € 426,65 €
Barmenia COMFORT 9/2009 200,04 € 429,72 €
MÜNCHENER V. BC-ADVANCE 1/2010   431,91 €
DKV BestMed BM5 1/2009 399,96 € 439,09 €
PAX-FAMILIENFÜRS A 3/2010 312,00 € 439,17 €
DKV VollMed M4 1/2010 315,00 € 440,09 €
VICTORIA MedPremium 1/2009 399,96 € 440,44 €
MÜNCHENER V. ROYAL 11/2009 500,04 € 442,14 €
NÜRNBERGER TOP+ 1/2010 306,00 € 442,50 €
Allianz Krankenvers. AM-Best 1/2010 500,04 € 445,55 €
Süddeutsche A 1/2010 330,00 € 446,16 €
HanseMerkur ASZG 1/2010   448,19 €
Universa A 1/2010 500,04 € 448,68 €
ARAG 200 1/2010 549,96 € 449,12 €
HanseMerkur ASZG+KKE 1/2010   452,81 €
Universa A/K 1/2010 360,00 € 456,24 €
HanseMerkur ASZG+VKE 1/2010   458,30 €
Barmenia VA 1/2010 600,00 € 467,29 €
NÜRNBERGER TOPH+ 1/2010 306,00 € 467,62 €
DEVK AM 1/2010 360,00 € 475,19 €
Barmenia VA (VZN) 1/2010 600,00 € 479,21 €
Gothaer KV MediComfort 1/2010 300,00 € 488,70 €
Gothaer KV MComfort+Nat 1/2010 300,00 € 500,11 €
SIGNAL IDUNA EXKLUSIV+ 10/2009   500,30 €
CENTRAL vario 1 7/2009 300,00 € 501,22 €
INTER BLL S 4/2010 600,00 € 501,63 €
UNION VA 5/2010 320,04 € 505,95 €
NÜRNBERGER A 1/2010 360,00 € 507,38 €
Landeskrankenhilfe T 1/2010 600,00 € 513,99 €
VICTORIA AB 1/2010 399,96 € 521,69 €
AXA 14-N 1/2010   528,78 €
CENTRAL EKN 1/2010 300,00 € 533,72 €
Continentale GS1 PLUS 5/2010 255,00 € 544,44 €
DKV M 1/2010   551,27 €
VICTORIA AN 1/2010 399,96 € 560,83 €
Mannheimer P- MAX 1/2010 600,00 € 571,62 €
CENTRAL vario 5 7/2009 600,00 € 627,12 €



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