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| Unfälle passieren schnell und unerwartet. Oft sind Krankenhausaufenthalte oder Invalidität die Folge. Wollen Sie sicher und sorgenfrei den Alltag meistern, sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls ab. |
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- Finanzielle Absicherung bei Unfällen
- Auf Wunsch Experten Beratung
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Was ist nicht versichert? - Unfälle, die dem Versicherten während Ausführung einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat zustoßen.
- Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ereignen. Dasselbe gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter steht.
- Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinsstörungen beruhen. Hierunter können z.B. epileptische Anfälle, Schlaganfälle, aber auch Trunkenheit gehören. Viele Anbieter berufen sich aber zum Teil bei Trunkenheit nicht auf den Ausschluss, sofern die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille liegt.
- Unfälle, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
- Unfälle, bei den der Versicherte als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich (aktiv, nicht als Passagier auf dem Weg zu einem Geschäftstermin) ein Luftfahrzeug nutzt (z.B. Rettungssanitäter im Helikopter).
- Gesundheitsschäden durch Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen), sind nicht versichert. Gute Versicherungsbedingungen schließen diese Schäden ein.
- Gesundheitsschäden, welche durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornehmen lässt oder selbst vornimmt.
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Unterschiede gesetzliche und private Unfallversicherung - Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche von den Berufsgenossenschaften und den Gemeindeunfallversicherungen getragen wird. Die private Unfallversicherung wird hingegen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und unterliegt somit dem freien Wettbewerb.
- Beiträge:
Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern finanziert. Je nach Entgelt des Arbeitnehmers und der Gefahrensituation des Betriebs richtet sich die Höhe der Beiträge. Die Beiträge in der privaten Unfallversicherung zahlt der Versicherungsnehmer. Er bestimmt auch den Leistungsumfang, von welchem die Höhe der Prämie abhängt. - In der gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, aber auch Schüler, Studenten, Kinder in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen versichert.
- Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich lediglich auf Unfälle, die im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten oder Schulveranstaltungen etc. stehen. Hierzu zählen auch sog. Wegeunfälle. Desweiteren ist der Geltungsbereich in der Regel auf Deutschland begrenzt. Die private Unfallversicherung bietet hingegen rund und die Uhr und weltweit Versicherungsschutz.
- In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Leistungen nach dem Lohn bzw. Gehalt des Versicherten. In der privaten Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer die Höhe der Versicherungsleistungen individuell und insbesondere nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombinieren.
- Verunglückt ein Kind beim Spielen, so zahlt die gesetzliche Versicherung nicht.
- Verunglückt ein Arbeitnehmer beim Skifahren, so wird ebenfalls nicht geleistet.
Die gesetzliche Unfallversicherung kann somit nur als -nice to have-, aber keinesfalls als funktionierende Unfallversicherung gesehen werden. Es handelt sich eher um eine kleine Ausschnittdeckung, die eine private Unfallversicherung nicht ersetzen kann. |
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Was ist unter einer Progressionsstaffel zu verstehen? Progressionsstaffeln sind den meisten Menschen von der Einkommenssteuer her bekannt. Diese Progression besagt, dass mit steigendem Einkommen der Steuersatz (in %) und die zu zahlende Steuer (in EUR) steigen. In der Unfallversicherung bedeutet die Vereinbarung einer Progressionsstaffel, dass mit steigender Invalidität der Invaliditätsgrad (in %) und die Invaliditätsleistung (in EUR) steigen.
Zur Erläuterung sind die gängigsten Progressionsstaffeln in der folgenden Übersicht mit marktüblichen Preisen und Leistungen dargestellt.
| Übersicht | Progressionsstaffel | |  : | Ohne | 225% | 350% | 500% | | Grundsumme | 50.000 EUR | 50.000 EUR | 50.000 EUR | 50.000 EUR | | Leistung bei 10% z.B. Verlust eines Daumens | 5.000 EUR | 5.000 EUR | 5.000 EUR | 5.000 EUR | | 20% | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | | 30% | 15.000 EUR | 15.000 EUR | 20.000 EUR | 20.000 EUR | | 40% | 20.000 EUR | 27.500 EUR | 35.000 EUR | 35.000 EUR | | 50% z.B. Verlust eines Auges | 25.000 EUR | 37.500 EUR | 50.000 EUR | 50.000 EUR | | 60% | 30.000 EUR | 52.500 EUR | 75.000 EUR | 90.000 EUR | | 70% | 35.000 EUR | 67.500 EUR | 100.000 EUR | 130.000 EUR | | 80% | 40.000 EUR | 82.500 EUR | 125.000 EUR | 170.000 EUR | | 90% | 45.000 EUR | 97.500 EUR | 150.000 EUR | 210.000 EUR | | 100% | 50.000 EUR | 112.500 EUR | 175.000 EUR | 250.000 EUR | Jahresbeitrag Männer der Gefahren- gruppe A* und Frauen | 28,00 EUR | 33,00 EUR | 42,50 EUR | 48,00 EUR | Jahresbeitrag Männer der Gefahren- gruppe B* | 32,00 EUR | 38,50 EUR | 54,00 EUR | 62,00 EUR | | Kinder | 14,50 EUR | 17,50 EUR | 22,50 EUR | 25,00 EUR |
* Gefahrengruppen-Einteilung:
A: Männer ohne körperliche Berufstätigkeit und Frauen
B: Männer mit körperlicher Berufstätigkeit
Bei einer hohen Progression erhalten Sie bei hohen Invaliditätsgraden eine höhere Entschädigung. Im Umkehrschluss erhalten Sie bei Invaliditätsgraden bis 25% deutlich weniger ausbezahlt (bei gleichem Beitrag). Unter Berücksichtigung der Prämien ist die 225% Variante im o.g. Beispiel wohl der Favorit. Dies ist aber nicht immer der Fall, da sich die Prämien der einzelnen Anbieter stark unterscheiden.
Man sollte nie vergessen, dass sich auch kleine Invaliditätsgrade dramatisch auswirken können. Für einen Berufsmusiker, der beispielsweise 2 Finger verliert, kann dies das Ende seiner Karriere bedeuten. |
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