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AGB ino24 AG für inoBROKER

Stand: 16.07.2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ino24 stellt die Software inoBROKER den Nutzern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Bestimmungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mit Beantragung des Passwortes, spätestens mit Nutzung desselben oder mit Eintritt in den geschlossenen Benutzerkreis von inoBROKER erkennt der Nutzer folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen an:

I. Portalnutzung

1. Gegenstand

ino24 stellt dem Nutzer über das Internet die Software "inoBROKER" zur Verfügung. inoBROKER enthält Vergleichsprozesse zu Kranken-, und Vergleich-und Abschlussprozesse zu Kfz- und Sachversicherungen sowie Produktinformationen. Weiter erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass inoBROKER ihn per eMail über neue Services, Aktionen, Angebote und weitere interessante Themen informiert.

Die Nutzung von inoBROKER erfordert die Anmeldung durch den Nutzer sowie die Freigabe durch die ino24. ino24 bedient sich für die im Zusammenhang mit der Nutzung von inoBROKER erforderliche Vertragsabwicklung sowie für den Zahlungsverkehr verschiedener Dienstleister. Der Nutzer erklärt sich hiermit einverstanden.

2. Anmeldung und Freigabe

Der Nutzer meldet sich bei inoBROKER unter Angabe eines von ihm ausgewählten Passwortes an. ino24 schaltet den Zugriff auf inoBROKER nach Prüfung der Daten frei. Ein Rechtsanspruch auf Freigabe durch ino24 besteht nicht.

3. Leistung

Durch die Zurverfügungstellung von inoBROKER im Internet ist die Leistungspflicht von ino24 vollständig erfüllt. § 312e BGB I Satz 1 Nr.1-3 finden auf einen Nutzer, der nicht Verbraucher ist, keine Anwendung.

4. Laufzeit

Eine Kündigung dieses Vertrages ist für jede der Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Das Recht auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch die Nichtzahlung trotz Fälligkeit und Mahnung. Eine Kündigung bedarf der Schriftform mittels eMail, Brief oder Fax.

5. Passwort

Der Nutzer darf sein Passwort Dritten weder veräußern, noch zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen. Zulässig ist die Überlassung an Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung dem Willen des Partners beugen müssen. Dies ist insbesondere bei Angestellten des Nutzers der Fall.

6. Zahlungsbedingungen

Die Nutzung der Grundfunktionen des Portals von inoBROKER ist kostenlos. Für gesondert kenntlich gemachte Mehrwertdienste ist nach ausdrücklicher Buchung durch den Nutzer ein monatliches Nutzungsentgelt zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen, dessen Höhe sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt.

Das Entgelt ist monatlich im Voraus jeweils am 1. Werktag eines Monats fällig. Der Nutzer ermächtigt ino24, das Nutzungsentgelt nebst Umsatzsteuer im Lastschriftverfahren einzuziehen, und sorgt für die erforderliche Deckung seines Bankkontos. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder eine Einzugsermächtigung widerrufen, so wird der Zugriff auf inoBROKER gesperrt.

7. Übermittlung von Daten

Die Parteien haben die Übermittlung von Willenserklärungen von Kunden des Vermittlers auf elektronischem Wege vereinbart. Sämtliche Willenserklärungen beider Parteien können auf elektronischem Wege erfolgen, solange die Möglichkeit besteht, diese Erklärungen zu speichern oder sie in lesbarer Form auszudrucken. Die Versendung der Erklärungen per eMail oder Fax entspricht der Schriftform. Es gilt das Versendedatum als Eingangsdatum.

Kündigungsschreiben wegen Nichtzahlung bzw. Entzug der Zugangsberechtigung durch ino24 erfolgen per Mail, Fax oder einfachem Brief.

8. Nutzungsrechte

Die ino24 überträgt nach Freigabe des Zugriffes auf inoBROKER dem Nutzer das einfache, nicht ausschließliche, auf die Dauer dieses Vertrags befristete und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Abschluss- und Vergleichsprozessen. Die Inhalte und Vergleichsergebnisse dürfen ausschließlich für eigene vertriebliche Zwecke auf der eigenen Homepage genutzt werden. Für den Fall, dass der Nutzer eine Verlinkung von inoBROKER auf von ihm ausgewählte fremde Homepages wünscht, ist die schriftliche Zustimmung von ino24 erforderlich.

Die mit den Programmen ermittelten Daten dürfen nicht an Andere, z.B. Presse, Funk, Fernsehen usw. weitergegeben werden.

Der Nutzer hat das Recht, die Vergleichsrechner auf seiner eigenen Homepage einzusetzen. Der Domainname (z.B. www.ino24.de) wird bei der Registrierung bei inoBROKER eingetragen. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für diese eigene Homepage.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich gegenüber der ino24 AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend genannten Verpflichtungen und unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 25.000,00 ( in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt von diesem Vertragsstrafeversprechen unberührt.

9. Gewährleistung

ino24 ist um die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Vergleichsprozesse bemüht, übernimmt jedoch keine Haftung hierfür. Es wird in diesem Rahmen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu Abweichungen von den in den Vergleichsberechnungen dargestellten Ergebnissen kommen kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht alle Versicherer und nicht alle Tarife in den Vergleichen dargestellt werden. Der Nutzer sichert zu, den Endkunden hierüber zu informieren. ino24 übernimmt weiterhin keine Haftung für die vom Nutzer vorgenommenen Beratungs- und Informationsleistungen am Endkunden aufgrund der durch inoBROKER gelieferten Vergleichsergebnisse. Der Nutzer ist für die Einhaltung der Wettbewerbsrichtlinien selbst verantwortlich und stellt ino24 von jeglicher Haftung frei. Der Nutzer stellt die ino24 hinsichtlich aller Ansprüche Dritter im Innenverhältnis frei. Für Vertragsverletzungen der einzelnen Nutzer haften diese selbst. Ist der Nutzer ein Zusammenschluss von Maklern oder Vermittlern, so sichert er ino24 zu, von den Maklern oder Vermittlern beauftragt zu sein. ino24 haftet nicht für Zugangsstörungen oder sonstige Beeinträchtigungen hinsichtlich der Datenzugriffsmöglichkeiten. ino24 zeichnet sich von jeglicher Haftung für die vom Nutzer den Vergleichs- und Abschlussprozessen vor- oder nachgestellten Inhalte und Links auf dessen Homepage frei. ino24 haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch des Passwortes sowie des in Ziffer 8 erteilten Nutzungsrechtes entstehen. Sollten Dritte gegen eine Partei Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so wird diese die anderen Parteien unverzüglich informieren. Die jeweils andere Partei wird in diesem Fall alle erforderlichen Schritte einleiten, um die Ansprüche von der in Anspruch genommenen Partei abzuwehren. Im Übrigen haften die Parteien nur insoweit als ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10. Datenschutz

Die Vertragspartner garantieren, sämtlichen gesetzlichen und behördlichen Erfordernissen bezüglich der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung oder sonstigen Verwendung von Daten Genüge zu tun. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahme hiervon sind Erfüllungsgehilfen der ino24 und Versicherer.

Es wird ausdrücklich auf das als Anlage abgedruckte "Merkblatt zum Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz" hingewiesen. Diese Bedingungen sind ausdrücklicher Bestandteil dieser AGB. Der Nutzer verpflichtet sich, die darin festgeschriebenen Bedingungen einzuhalten. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Sitz der Beklagten

II. Vertragsabwicklung

1. Versicherungsbeginn und Policierung bei ino24 Specials

Die Versicherungspolice wird elektronisch erstellt. Die Versicherung beginnt zum beantragten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der elektronischen Ausstellung des Versicherungsscheins. Für den Fall des Scheiterns der Policierung aus technischen Gründen gilt im Zweifel der Eingang einer policierungsfähigen Versicherungsbestellung bei ino24 als Versicherungsbeginn.

2. Courtage sofern gewünscht

(I) Der Partner erhält für über inoBROKER eingereichte und abgeschlossene Verträge eine Courtage nach den in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Courtagezusage und -Tabelle festgelegten Bestimmungen.
(II) Die Ansprüche des Partners auf Auszahlung der Courtage entstehen nach Zahlungseingang der Beträge bei ino24 durch den Versicherer. (bzw. nach Inkassierung der Beiträge )
(III) Die Abrechnungen erfolgen monatlich
(IV) Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung an das vom Partner angegebene Konto.
(V) Negative Courtagesalden werden gesondert von den Courtagegutschriften abgerechnet und abgebucht.
(VI) Die Courtage teilt das Schicksal der Prämie.
(VII) Courtageschuldner ist der jeweilige Versicherer.

3. Beitragszahlung

Die Beitragszahlung durch den Kunden ist ausschließlich per Lastschrift möglich. Im Falle des Scheiterns eines Lastschrifteinzuges wird ino24 den Nutzer unverzüglich in Kenntnis setzen. Die dabei entstehenden Mehrkosten hat derjenige zu tragen, der das Scheitern zu vertreten hat. Die Unterdeckung des Kontos zum vereinbarten Zeitpunkt der Einzuges (I. Nr.6) hat der Kontoinhaber zu vertreten.

4. Bestandschutz

Die Vertragspartner respektieren die Vertragsbestände des anderen und versichern, keinen abwerbenden Einfluss auf den Kundenbestand der jeweils anderen Partei zu nehmen.

III. Schlussbestimmungen

1. Wirksamkeit

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Bestimmungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was mit der unwirksamen Regelung bezweckt werden sollte.

2. Änderung dieser AGB

Die ino24 behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere auch die Preise ohne Vorankündigung zu ändern. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, vom Vertrag mittels einfachem Brief oder Fax innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Änderung zurückzutreten. Soweit die ino24 kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, könne diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Einen Minderung- Erstattungs-, oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

IV. Anlagen

A. Merkblatt Bundesdatenschutzgesetz

Durch Ihre Aquisitionstätigkeit erhalten Sie viele personenbezogenen Informationen über Kunden und Interessenten. Dass diese Daten von Ihnen vertraulich zu behandeln sind, wird für Sie selbstverständlich sein. Unabhängig davon ist es aber wichtig, dass Sie über den Inhalt des Bundesdatenschutzgesetzes informiert sind und besondere Vorschriften beachten. Die für Sie wesentlichsten Bestimmungen des Gesetzes sind nachstehend aufgeführt.

Zweck des Gesetzes: Zweck des Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Was sind personenbezogene Daten? Alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten natürlichen Person sind personenbezogene Daten (z.B. Anschrift, Geburtsdatum des VN, KFZ-Kennzeichen, Versicherungssumme).

Datenverarbeitung: Datenverarbeitung ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten. Auch das manuelle Führen einer Kartei ist beispielsweise eine Datenverarbeitung.

Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Nutzung sind nur zulässig, wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt, anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Die Zulässigkeit für Versicherungsverträge ist in der Regel dadurch gegeben, dass die Daten für die Vertragsbearbeitung erforderlich sind oder der Vermittler sie beispielsweise für eine umfassende Beratung und Betreuung seiner Kunden benötigt. Die Versicherungsanträge enthalten eine Zustimmung des VN.

Dateien: Eine Datei ist eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren ausgewertet werden kann oder so aufgebaut ist, dass sie durch manuelle Tätigkeit geordnet und ausgewertet werden kann (z.B. in Form einer Kartei). Über alle Dateien ist beim Datenschutzbeauftragten eine Übersicht zu führen.

Datengeheimnis: Den Vermittlern ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen. Durch die AGB und dieses Merkblatt werden Sie auf das Datengeheimnis verpflichtet. Sie dürfen also die Ihnen aus Dateien, Karteien, Akten usw. bekannt gewordenen Daten nicht an Unbefugte, z.B. an Bekannte, Verwandte, Geschädigte oder Auskunfteien weitergeben.

Eine Auskunft über Vertragsinhalt, Zahlungsstand o.ä. kann außerhalb der an der Vertragsverwaltung beteiligten Parteien (das Versicherungsunternehmen, inoBROKER, ino24 und deren Erfüllungsgehilfen) in der Regel nur der VN verlangen. Besondere Vorsicht ist bei telefonischen Auskünften geboten. Wenn Sie nicht überzeugt sind, dass es sich um eine berechtigte Person handelt, muss auf eine schriftliche Anfrage oder Auskunft verwiesen werden. Dateien (Karteien) müssen so gesichert sein, dass sie nicht unbefugt eingesehen oder weggenommen werden können.

Rechte des Betroffenen: Jeder Betroffene (z.B. der VN) hat nach Maßgabe des Gesetzes ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und über den Empfänger, an den die Daten übermittelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Betroffene ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten. Alle derzeitigen Anfragen oder Vorgänge leiten Sie bitte an uns weiter.

Strafvorschriften: Nach § 43 BDSG wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft, wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, speichert, verändert oder übermittelt, abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft. Ebenso wird bestraft, wer die Übermittlung personenbezogener Daten durch unrichtige Angaben erschleicht und übermittelte Daten für andere Zwecke nutzt.

Bitte beachten Sie diese Hinweise zum BDSG. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Unsere Anschrift:

inoBROKER
Riedbachstr. 5
D-74385 Pleidelsheim
info@inoBROKER.de


Hier können Sie sich unsere AGB downloaden: 


Hier können Sie sich unsere AGB für den Homepage-Service downloaden: 


 

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